Kujat-Eichenhain
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Vergleich mit 200.000 durch VE geschlossen – Frist verlängert

Volkswagen drängt auf eine Lösung im Streit, dennoch wurde die Frist für den Vergleich bis Ende April verlängert. Bis zum 20.04 sollte eigentlich geklärt sein, ob die Kunden den Vergleich annehmen.

Gut 262.500 Kunden haben sich an der Musterklage beteiligt, zusammen mit dem ADAC und dem VZBV. Grundsätzlich geht man davon aus, der Vergleich würde von den Kunden akzeptiert werden, denn die Zahl der beteiligten ist hoch. Von Seiten des Autobauers wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Vergleiche noch erhöhen wird. Am 05.Mai verhandelt der Bundesgerichtshof eine Entschädigung wird erwartet news schweiz.

Wer nach dem 20. April verglichen hat kann die Lage nutzen  und das Urteil abwarten. Und danach kann es fristgerecht widerrufen werden. So der Anwalt der die Kunden vor Gericht vertritt.

Diese Option aber ist nun seit für viele Kläger verstrichen. VW selbst hat 830 Millionen als Summe für den Schadensersatz genannt. Pro Kunde sind zwischen 1350 Euro und 6250 Euro als Schadensersatz geplant. Klaus Müller, Chef des VZBV hält den Betrag für absolut angemessen.

 

Dennoch kommt Kritik von Müller

Harte Kritik gibt es von Seiten von Klaus Müller. Er sagt VW haben riesengroßen Wirtschaftsbetrug gemacht. Der Streit hat sich nun über viele Jahre hinweg gezogen und die hohen Zahl der Vergleiche zeigt, der Verbrauche will endlich eine Entscheidung..

Müller will Nachbesserungen vom Gesetzgeber. Um an der Musterklage teilnehmen zu können müssen  Verbraucher sich zuerst im Klageregister registrieren, was vollkommen unnötig ist. Vielen ist das zu umständlich und anfällig für Fehler. Sollte die Sammelklage Erfolg haben, müssen die Verbraucher das Geld selbst einfordern.

 

Bleibt noch abzuwarten, bis das Urteil gefallen ist.